Verkehrsflussinitiative

 

Kantonale Volksinitiative für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen

 

 

Alle Verkehrsteilnehmer, besonders auch die Wirtschaft und das Gewerbe, sind auf flüssigen Verkehr angewiesen. Temporeduktionen führen zu spürbaren Verlängerungen der Fahrzeit und dies auch beim öffentlichen Verkehr. Um Fahrpläne einhalten zu können, muss der Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsachsen flüssig bleiben. Ansonst drohen beim Busverkehr längere Fahrzeiten und eine Aufstockung des Wagenmaterials und des Personals mit entsprechend höheren Kosten. Auch Notfalldienste sind betroffen, sie sollen nicht durch Langsamverkehr aufgehalten werden.

 

Bei Tempo 30 verlagert sich der Verkehr von den Hauptverkehrsachsen in die Quartiere, was dort zu unerwünschten neuen Belastungen führt. Der Verkehr soll deshalb auf den Hauptverkehrsachsen innerorts flüssig bleiben. Einschränkungen von Tempo 50 sollen nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

 

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Initiativbogen-Verkehrsfluss-Initiative.
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Initiativtext

Das Strassengesetz des Kantons Schaffhausen vom 18. Februar 1980 wird wie folgt geändert:

 

Art. 12  (Einschränkungen)

 

Absatz 3 (neu):  Auf Kantonsstrassen innerorts, die auch durch den öffentlichen Verkehr genutzt werden, gilt generell als Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsfluss auf diesen Strassen darf grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden.

 

Absatz 4 (neu):  Ausnahmen von Abs 3 dürfen nur über kurze Strecken bewilligt werden. Diese Ausnahmen bedürfen einer Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan.

 


Finanzielle Unterstützung

Wir danken herzlich für jede Unterstützung!

 

IBAN: CH73 0900 0000 8202 4208 4

Eidgenössisch-Demokratische Union

8200 Schaffhausen 

Vermerk: "Verkehrsflussinitiative"