Die EDU ist nach wie vor erfreut über die Akzeptanz ihrer Initiative in der Bevölkerung. Nachdem die Initiative mit 1742 Unterschriften eingereicht wurde, hat der Regierungsrat eine Vorlage zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Darin schreibt er: «Die Initiative ist somit grundsätzlich durchführbar, wahrt die Einheit der Materie und entspricht der Einheit der Form insofern, als sie präzise die Bestimmung des Strassengesetzes, welche angepasst werden sollen, vorsieht. Aus formeller Sicht stehen der Initiative keine Hindernisse entgegen.»
Diese Aussage der Regierung freut die EDU, denn sie bestätigt, dass das Initiativkomitee bei der Erarbeitung des Initiativtextes alles richtig gemacht hat. Trotzdem stellt die Regierung unserem Initiativtext einen Gegenvorschlag gegenüber und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Das bedauert die EDU. Aus unserer Sicht ist die Initiative in ihren Forderungen präziser formuliert. Demgegenüber ist der Gegenvorschlag schwammig und viel weniger fassbar und lässt deshalb mehr Spielraum bei den Ausnahmen zu. So fordert der Gegenvorschlag, dass Tempo 50 «grundsätzlich» statt wie im Initiativetext «generell» eingehalten werden muss. Das mag nach Wortklauberei klingen, ist aber bei der Auslegung in der Praxis wesentlich.
Der zweite Satz des Gegenvorschlags ergänzt, dass «der Verkehrsfluss nicht behindert werden darf» und behandelt das Thema Ausnahmen von Tempo 50 nicht. Hier ist unsere Initiative viel klarer formuliert, weil sie anspricht, welche Behinderungen des Verkehrsflusses nicht zulässig sind und dass Ausnahmen nur «auf kurzen Strecken» erlaubt sind. Der Gegenvorschlag lässt deutlich mehr Raum für Ausnahmen zu, was nicht im Sinn unserer Initiative ist.
Bei der Einschätzung der Volksinitiative kritisiert die Regierung, dass durch die Initiative Eingangsbremsen bei Ortseinfahrten oder der Bau von Mittelschutzinseln bei Fussgängerquerungen nicht mehr möglich seien. Das sehen wir anders, denn der Initiativtext schränkt solche baulichen Massnahmen nicht ein, sofern sie vom Normalverkehr mit der angeordneten Höchstgeschwindigkeit befahren werden können. Auch sollen LKWs, Spezialtransporte, Fahrzeuge zur Schneeräumung, ÖV-Gelenkbusse und landwirtschaftliche Erntemaschinen sicher passieren können.
Der Initiativtext zielt mit dem Verbot von baulichen Massnahmen zur Temporeduktion jedoch auf die Verschmälerung von Kantonsstrassen, die Tempo 50 innerorts bei Gegenverkehr verunmöglichen. Solche Planungsvorschläge liegen für Kantonsstrassen bereits vor.
Ein weiterer Punkt, der vom Regierungsrat kritisiert wird, ist die Forderung, dass Ausnahmen von Tempo 50 im kantonalen Richtplan festgelegt werden müssen. Den Initianten ist wichtig, dass Temporeduktionen auf wichtigen Verkehrsachsen durch den Kantonsrat genehmigt werden können. Eine Alternative zur Genehmigung über den Richtplan wäre ein einfacher Beschluss des Kantonsrats gewesen.
Kein Rückzug der Volksinitiative
Aus all diesen Gründen kommt für uns ein Rückzug der Initiative nicht infrage und wir hoffen, dass der Kantonsrat die Initiative ohne Gegenvorschlag dem Volk zur Abstimmung vorlegt. Wir und die 1742 Mitunterzeichner hoffen zudem, dass der Kantonsrat eine unterstützende Abstimmungsempfehlung abgibt.